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Grundsätzliches
Es gilt
uneingeschränkt die Richtlinie des
...Fachbereichs 2 zur Erstellung
...wissenschaflticher Arbeiten |
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Inhalt
der Arbeit |
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Erfassung und Abgrenzung des Themas [Einleitung]
Vollständigkeit
Anspruchsniveau
Eigenständigkeit der Gedankenführung [sichtbar]
Literaturbearbeitung
sachliche Richtigkeit |
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Struktur
Gliederung
Wiederaufgreifen der Zielsetzung im Fazit
Stringenz der Gedankenführung, "roter Faden"
Proportionen zwischen den Abschnitten |
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Form
Zitierweise,
vollständiger Quellennachweis
keine
Stilbrüche
angemessene Formate für Abbildungen und Tabellen |
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Anwendungsbezug
Erhebung, Strukturierung, Verarbeitung
empirischer Daten
Praxisnähe
praktische Umsetzungsmöglichkeiten
Darstellung von Alternativen |