Musterlösungen 9
  Ralf Wagner Kontrollfragen Volkswirtschaftslehre © 1996-2002
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    Einführung in die Volkswirtschaftslehre
    Musterlösungen: 9. Staatstätigkeit
9-1   Unter dem Magischen Viereck der Wirtschaftspolitik versteht man die Aufforderung, daß der Staat in seiner Wirtschaftspolitik gleichzeitig vier Aufgabenstellungen vorantreiben muß: (1) Sicherung eines ausreichenden Wirtschaftswachstums, (2) Vollbeschäftigung, (3) Geldwertstabilität und (4) außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Diese Ziele sind für die Bundesrepublik im Wachstums- und Stabilitätsgesetz von 1967 festgelegt. Bedingt durch den Einsatz der möglichen Mittel zur Zielerreichung gelten die Ziele auch als konkurrierend, denn die Konzentration auf die Erreichung des einen gefährdet u.U. ein anderes (z.B. hohe Zinsen zur Sicherung der Geldwertstabilität führt über teure Investitionskredite zur Risiken der Wirtschaftsentwicklung und der Beschäftigung). In den siebziger Jahren wurde das Magische Viereck auch oftmals zum Magischen Vieleck um die Ziele ökologisches und soziales Gleichgewicht ergänzt, wobei deren Zielerreichung nur verbal bestimmbar jedoch nicht meßbar ist. [Vergleich mit Aufgabe]
9-2   Die Wirtschaftsordnung umfaßt die Wettbewerbsordnung sowie die Arbeits- und Sozialordnung. Während die Wettbewerbsordnung alle die rechtlichen Regelungen umfaßt, die eine Ausrichtung des wirtschaftlichen Geschehens am Idealbild freier Konkurrenz sichern sollen (Grundfreiheiten GG, Kartellrecht, BGB und HGB usw.), bildet die Arbeits- und Sozialordnung die Grundlage für eine soziale Ausrichtung der Marktwirtschaft (Arbeitsrecht, Sozial- und Rentenrecht usw.). Felder der Wirtschaftspolitik sind beispielsweise die Geld-, die Fiskal- und die Konjunkturpolitik, die Arbeitsmarktpolitik und die Außenwirtschaftspolitik sowie die Europapolitik. [Vergleich mit Aufgabe]
9-3   Unter dem ordnungspolitischen Rahmen einer Volkswirtschaft versteht man die Summe der eher langfristigen und verläßlichen Regeln des Wirtschaftens, welche den "Rahmen" für das Handeln der Wirtschaftssubjekte bilden (Ggs.: Prozeßpolitik). [Vergleich mit Aufgabe]
9-4   Unter der Staatsquote versteht man den Anteil der Staatsausgaben am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen, i.d.R. als Prozentsatz ausgewiesen. [Vergleich mit Aufgabe]
9-5   Dem Staat stehen zahlreichen Instrumente zur Verfügung, die Umweltverträglichkeit des Wirtschaftens zu verbessern. Gebräuchlichstes Mittel ist die Festsetzung von Verbrauchs- bzw. Verschmutzungs- bzw. Beeinträchtigungsnormen (z.B. BImSchGes, TA Luft). Darüber hinaus gibt es zahlreiche Überlegungen, die sog. -> externen Umweltaufwendungen in die Bilanzen der Unternehmen zu internalisieren. Neben Öko- und -> Pigou-Steuern sind hier vor allem Aufwands-/Nutzensteilungen zwischen Schädigern und Geschädigten sowie die -> handelbaren Schädigungsrechte zu nennen. [Vergleich mit Aufgabe]
9-6   Unter Lohnzusatzkosten versteht man die Aufwendungen, die einem Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer über dessen Bruttolohn hinaus entstehen, d.h. zu den LNK gehören vor allem die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherungen und die den Bruttolohn ergänzenden tariflichen Leistungen. [Vergleich mit Aufgabe]
9-7   Zu den Problemfeldern der Fiskalpolitik gehören auf der Einnahmenseite der Gebietskörperschaften vor allem die Fragen einer Höchstgrenze der steuerlichen Belastbarkeit der Wirtschaftssubjekte, einer optimalen Steuerstruktur, (vor allem bei föderal gegliederten Staaten) einer Zuordenbarkeit der Einnahmen zu den Ausgaben; auf der Ausgabenseite sind es vor allem die gesamtwirtschaftlichen Wirkungen der Staatsausgaben (z.B. konsumtive oder investive Wirkungen), die Mittelbindung durch Schuldendienst für die Kredite vorangegangener Perioden; als Saldo zwischen Einnahmen- und Ausgabenpolitik vor allem die Frage einer Begrenzung der Staatsverschuldung (sh. 5-8). Für die staatlichen Pflichtversicherer (Parafisken) gelten derzeit die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung sowie das Dilemma eines "ausgebremsten" Wettbewerbs zwischen zahlreichen Krankenkassen. [Vergleich mit Aufgabe]
9-8   Als Obergrenze der Staatsverschuldung gilt generell die Fähigkeit der Gebietskörperschaften, sich im Ergebnis der Verschuldung langfristig über zunehmende Einnahmen wieder zu entschulden. Für Deutschland regelt das Grundgesetz die Obergrenze der Verschuldung durch den Grundsatz, daß die Summe der Neuverschuldung den Investitionsanteil am jeweiligen Budget nicht übersteigen darf. In der Realität jedoch wird eine Nichteinhaltung dieser Relation jedoch durch die "Erklärung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" ermöglicht. Durch den Vertrag von Maastricht werden die Obergrenzen der Verschuldung auf 60 Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt für die Gesamtverschuldung sowie auf 3 Prozent für die Neuverschuldung für die Euro- Länder (als Tendenz) bestimmt. [Vergleich mit Aufgabe]
9-9   Unter Solidarprinzip versteht man im Rahmen der Sozialversicherungen die Beteiligung an deren Finanzierung entsprechend der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ohne daß eine entsprechende bessere Versorgung als Folge zu erwarten ist (bedingte Ausnahme: Rentenversicherung, generelle Ausnahme: Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), d.h. die Lasten werden solidarisch getragen. Der Generationenvertrag in der Rentenversicherung beschreibt deren Finanzierung durch die jeweils erwerbstätige Generation für die ehemals Arbeitenden bzw. heute für die Anspruchsberechtigten. Durch den Generationenvertrag, der das Ergebnis politischer Willensbildung und nicht eines konkreten Vertragsabschlusses ist, gilt die Rentenversicherung auch eher als Transferleistung als wirkliche Versicherung. [Vergleich mit Aufgabe]
9-10   Transfereinkommen entstehen durch Übertragung, sie gelten daher als Leistung ohne Gegenleistung. Organisiert der Staat diese Transfers (Kindergeld etc.) erfolgt die Zahlung auf einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. [Vergleich mit Aufgabe]
9-11   Unter Fiskalpolitik versteht man die Einnahmen - und Ausgabenpolitik der Gebietskörperschaften und der staatlichen Pflichtversicherer sowie deren Schuldenmanagement. Unter einer expansiven Fiskalpolitik versteht man die Ausweitung zunächst der Ausgaben v.a. der Gebietskörperschaften i.d.R. mit dem Ziel der Förderung des Wirtschaftswachstums. Die Finanzierung erfolgte meist durch Kredite (deficit spending).[Vergleich mit Aufgabe]
     
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